Barrierefreiheit
Einordnung
Stein AI (Frank K. Stein) ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und bietet ausschließlich eine Beratungsdienstleistung an, kein Produkt. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sieht das BFSG eine Ausnahme von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen vor. Diese Einordnung wurde nicht anwaltlich geprüft, sondern anhand der öffentlich zugänglichen Erläuterungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit vorgenommen.
Warum diese Seite trotzdem existiert
Unabhängig von der rechtlichen Pflicht ist eine zugängliche Website Teil des eigenen Anspruchs, den Stein AI an digitale Angebote stellt, das gilt für die eigene Seite genauso wie für jeden Prozess, über den hier beraten wird.
Aktueller Stand
Die Seite ist mit semantischer HTML-Struktur aufgebaut (echte Überschriftenhierarchie, ein ausgezeichneter Hauptinhaltsbereich je Seite, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte für Bilder), bietet einen Sprung-Link „Zum Hauptinhalt springen" für Tastatur- und Screenreader-Nutzung, ist vollständig ohne Maus bedienbar und orientiert sich bei Textfarben auf farbigem Grund (z. B. im Footer) an den Kontrastvorgaben aus WCAG 2.1 AA. Eine vollständige, förmliche Prüfung nach EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 AA wurde bisher nicht durchgeführt, daher wird an dieser Stelle keine vollständige Konformität behauptet.
Barriere gefunden?
Rückmeldungen zu Stellen, die sich nicht oder nur schwer bedienen lassen, sind willkommen: kontakt@stein-ai.de.
